Lexikon -Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung
Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.
Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.